Unternehmensbesteuerung: Grundlagen

Unternehmensbesteuerung: Grundlagen
Unternehmensbesteuerung: Grundlagen
 
Die Besteuerung des finanziellen Ergebnisses von Unternehmen in Deutschland ist durch einen Dualismus gekennzeichnet. Personengesellschaften unterliegen keiner selbstständigen Steuerpflicht. Die Gewinne dieser Unternehmen werden bei den Gesellschaftern im Rahmen ihrer Einkommensteuer erfasst. Demgegenüber unterliegen Unternehmen mit eigener juristischer Person wie etwa eine AG und eine GmbH einer eigenständigen Steuerpflicht im Rahmen der Körperschaftsteuer. Die Körperschaftsteuer kann daher als besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen bezeichnet werden. Das Bund und Ländern je zur Hälfte zustehende Aufkommen der Körperschaftsteuer von (1997) 33 Mrd. DM entspricht einem Anteil von 4 % am gesamten Steueraufkommen. Die steuerliche Erfassung der Kapitalgesellschaften reicht zurück in die 1870er- Jahre. Ein erstes Körperschaftsteuergesetz entstand 1920 im Kontext der erzbergerschen Steuerreform.
 
 Integration von Körperschaft- und Einkommensteuer
 
Die eigenständige Unternehmensbesteuerung im Rahmen der Körperschaftsteuer wirft im Hinblick auf das Zusammenwirken mit der Einkommensteuer auf der Ebene der Anteilseigner das Problem der Doppelbesteuerung von ausgeschütteten Gewinnen auf. Der Gewinn wird zunächst auf der Ebene des Unternehmens durch die Körperschaftsteuer belastet. Wird der verbleibende Nettogewinn etwa in Form von Dividenden ausgeschüttet, so wird dieser bei den Aktionären noch einmal im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuer belastet. Besteht eine uneingeschränkte Steuerpflicht auf beiden Ebenen ohne Anrechnungsmöglichkeit, dann spricht man vom klassischen System, das in Deutschland bis 1976 praktiziert wurde und heute noch in den USA und in der Schweiz gilt. Das klassische System ist nicht finanzierungsneutral: Die Doppelbesteuerung von ausgeschütteten Gewinnen setzt Anreize gegen eine Ausschüttung und zugunsten der Thesaurierung (Einbehaltung) von Gewinnen. Wegen dieses Problems wurde in Deutschland das klassische System zugunsten der Vollanrechnung aufgegeben. Bei der Vollanrechnung kann der Aktionär die von der AG auf die Dividendenausschüttung bereits gezahlte Körperschaftsteuer in voller Höhe auf seine persönliche Einkommensteuer anrechnen. Damit wird der ausgeschüttete Gewinn insgesamt lediglich mit dem persönlichen Steuersatz des Anteilseigners belastet. Besteuerungsgrundlage der Körperschaftsteuer ist das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Für dessen Ermittlung sind die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes sowie besondere Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes maßgeblich. Der Steuersatz ist gespalten und beträgt 1999 für einbehaltene Gewinne 40 % und für ausgeschüttete Gewinne 30 %.
 
 
Unternehmen werden in Deutschland nicht nur durch die Einkommen- und Körperschaftsteuer belastet.
 
Abgesehen vom zusätzlich zu zahlenden Solidaritätszuschlag auf diese beiden Steuern sowie der Grundsteuer ist v. a. noch die Gewerbesteuer zu nennen. Steuerpflichtig sind Unternehmen, die ein Gewerbe betreiben. Damit sind etwa die freien Berufe von der Steuerpflicht ausgenommen.
 
1998 wurde die viel kritisierte ertragsunabhängige Besteuerung des Gewerbekapitals abgeschafft. Seitdem existiert nur noch die Gewerbeertragsteuer, die in Abhängigkeit vom Gewinn erhoben wird. In der deutschen Finanzverfassung kommt der Gewerbesteuer eine herausragende Position für die Gemeinden zu, denen das Aufkommen (1997: 48,6 Mrd. DM) zusteht-abzüglich der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder in Höhe von 20 % des Aufkommens-und die über Spielraum bei der Festlegung des Steuersatzes (Hebesatz) verfügen.
 
 Unternehmensbesteuerung im Steuerwettbewerb
 
Die Höhe der unternehmerischen Steuerbelastung in Deutschland insgesamt ist in den vergangenen Jahren stark kritisiert worden. Auch im System der Vollanrechnung treibt diese Steuerlast einen Keil zwischen den Ertrag einer Investition vor Steuern und den Nettoertrag, der dem Anteilseigner zufließt. Dies reduziert die Investitionstätigkeit. Hinzu kommt, dass Unternehmen ihren Standort international auch nach steuerlichen Gesichtspunkten wählen. Zwar existieren in Deutschland teilweise vorteilhaftere Vorschriften zur Gewinnermittlung als im Ausland. Dieser Vorteil kann aber den Nachteil sehr viel höherer Steuersätze nicht ausgleichen, sodass Deutschland als industrieller Standort an Attraktivität verloren hat - mit entsprechend nachteiligen Folgen für die Beschäftigung. Eine schrittweise Senkung der Steuersätze bei der Körperschaftsteuer soll Deutschland als Standort wieder attraktiver machen. Angesichts gleichzeitiger Kürzung von Abschreibungsmöglichkeiten ist allerdings umstritten, ob diese Reformen ausreichen. Auch wird darüber diskutiert, dass die steuerliche Gesamtbelastung der Unternehmen bestimmte Höchstgrenzen (z. B. 35 %) nicht überschreiten soll.

Universal-Lexikon. 2012.

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